Rechtliches

Last Updated: March 15, 2025

Vertragsbedingungen

1.1 Zweck – Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Sunvision und dem Kunden (zur Vereinfachung wird auf die weibliche Form verzichtet), welcher ein von Sunvision angebotenes Produkt oder eine Dienstleistung bestellt. Die AGB unterliegen schweizerischem Recht, wobei der Sitz von Sunvision als ausschließlicher Gerichtsstand gilt.

1.2 Beginn – Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsannahme oder Inbetriebnahme seitens Sunvision aufgrund der durch den Kunden aufgegebenen Bestellung zustande. Die Bestellung kann je nach Produkt per E-Mail, Online-Formular oder unterzeichnetem Dokument übermittelt werden oder durch Leistungsbezug erfolgen. Das erste Datum der genannten Ereignisse gilt als Abonnements- bzw. Vertragsbeginn. Sunvision behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3 Dauer – Die erste Vertragslaufzeit bestimmt der Kunde bei der Bestellung unter der gegebenen Auswahl selbst. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit wird das Abonnement bzw. der Vertrag (im Folgenden nur noch Vertrag genannt) automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, sofern nicht mindestens 90 Tage vor Ablauf bzw. für Onlinemarketing 30 Tage vor Ablauf eine Kündigung seitens einer Vertragspartei vorliegt. Wechselt der Kunde ein Produkt zu einem anderen Anbieter, so werden alle Dienste in Verbindung mit diesem Produkt abgeschaltet. Mit dem Umzug zu einem anderen Anbieter erlöschen sämtliche Ansprüche auf die Dienste von Sunvision. Mit der Kündigung von Abonnementen verfallen alle damit verbundenen Support- und Update-Leistungen. Der Vertrag hingegen läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.

1.4 Bestandteile – Neben den AGB sind auch die Nutzungskonditionen unter www.sunvision.ch/agb/ fester Vertragsbestandteil. Optionen gelten als Erweiterung zu einem aktiven Vertrag. Mit Beendigung eines solchen erlischt auch der Anspruch auf die betreffende Option. Optionen können eigene Laufzeiten haben oder mit dem bestehenden Vertrag gekoppelt sein. Bei der Beanspruchung von Leistungen Dritter wie Domainnamen-Service, Werbeschaltungen Online und Offline, Drucksachen und Beschriftungen, Hosting und E-Mail gelten ferner die Richtlinien der jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr und ist diese nicht in den Sunvision-Angeboten enthalten, so ist diese Gebühr allein vom Kunden zu tragen.

1.5 Abweichungen – In den AGB teils abweichende bzw. ergänzende Vereinbarungen haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokuments Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

Zahlungsbedingungen

2.1 Preise – Es gelten grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Preise. Wo keine expliziten Preise festgelegt wurden, gelten primär die unter www.sunvision.ch veröffentlichten Preise oder sekundär der Stundenansatz von CHF 150.00. Alle Preise sind in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer angegeben. Allfällige Rabatte sind Skonti und nur gültig bei fristgerechter Zahlung. Die Abonnementspreise werden im Voraus fällig und generell jährlich, für Onlinemarketing pro Quartal abgerechnet. Sunvision behält sich das Recht vor, Preise aufgrund von geänderten Gegebenheiten jederzeit anzupassen. Solche Änderungen haben für bestehende Verträge erst bei deren Verlängerung Gültigkeit, sei dies zum Vor- oder Nachteil des Kunden. Die Rückerstattung vorausbezahlter Kosten ist in einem solchen Fall oder auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Wunsch des Kunden ausgeschlossen.

2.2 Spesen – Fahrspesen innerhalb der bezeichneten Freigrenze sind in den Preisen inbegriffen. Fahrspesen über die Freigrenze hinaus und Telefonspesen werden als effektiver Stundenaufwand ohne zusätzliche km-Entschädigung bzw. Gebühren-Entschädigung abgerechnet. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart sind auch alle persönlichen Auslagen von Sunvision-Mitarbeitern in den Preisen inbegriffen. Spesen für Bewilligungen, Porto und Verpackung werden gesondert abgerechnet.

2.3 Zahlungsfrist – Sofern nicht besondere Zahlungsfristen vereinbart werden, gilt bei bestehenden Kunden mit stets fristgerecht beglichenen Rechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei allen anderen Kunden gilt Vorauszahlung. Bei Vertragsverlängerung wird die nachfolgende Periode in Rechnung gestellt, sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

2.4 Verrechnung – Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, so kann Sunvision die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

Rechte und Pflichten von Sunvision

3.1 Leistungen – Sunvision ist für die Leistungserbringung gemäß dem vom Kunden beanspruchten Angebot, dessen Produktbeschreibung gemäß Offerte bzw. unter www.sunvision.ch veröffentlicht ist, verantwortlich. Bei der Art und Weise der für diese Dienstleistungen notwendigen Umgebung ist Sunvision in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen bzw. Dritte beigezogen werden. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen von Sunvision vorzunehmen.

3.2 Bildmaterial – Bei fehlendem Bildmaterial kann Sunvision passendes Bildmaterial von Dritten auf Wunsch und zu Lasten des Kunden einkaufen, wobei das Bildmaterial, sofern nicht anders erwähnt, nur für den bestimmten Zweck und auf das Unternehmen des Kunden beschränkt ist (Lizenz). Auf keinen Fall dürfen diese Bilder an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Schriften und andere lizenzrechtlich geschützte Eigentumrechte.

3.3 Belegexemplare & Referenzen – Von Drucksachen darf Sunvision eine angemessene Anzahl Musterexemplare (in der Regel 5 Stück) behalten und als Leistungsnachweis verwenden und veröffentlichen. Auch ungedrucktes Material und allgemeine Eckdaten zum Projekt dürfen von Sunvision als Referenz, in Absprache mit dem Kunden, publiziert werden. Ausserdem ist Sunvision berechtigt, auf allen Internetseiten der Kunden einen Link zum Internetauftritt von Sunvision sowie einen Gegenlink zu setzen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Kundenwunsch hin kann die Nennung als Referenz und Verlinkung unterbleiben.

3.4 Urheberrecht – Die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an allen von Sunvision geschaffenen Werken gehören grundsätzlich Sunvision. Sunvision kann über diese Rechte gemäß Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen.

3.5 Eigentumsrecht – Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Leistungen beweglicher Sachen im Eigentum von Sunvision.

3.6 Anpassungen – Sunvision behält sich das Recht vor, die AGB, weitere Vertragsbestandteile gemäß Ziffer 1.4 oder ein Angebot bzw. einzelne Bestandteile davon jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird diesbezüglich auf Ziffer 4.9 hingewiesen.

3.7 Leistungsunterbindung – Sunvision ist bei Nichteinhaltung einer Pflicht des Kunden gemäß Ziffer 4 – sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet – zur umgehenden Sperrung oder Entfernung des betreffenden Accounts, Servers, Dienstes, Inhalts, Programms usw. berechtigt. Durch Behebung des Missstands kann sich der Kunde, wenn nötig, von der jeweils ergriffenen Sanktion befreien. Bei einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung einer Pflicht behält sich Sunvision die frist- und entschädigunglose Vertragsbeendigung sowie den Rechtsweg gegen den Kunden vor.

3.8 Mitteilungen – Sunvision ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Kunden zu richten, einschließlich, aber nicht ausschließlich, Ankündigungen zu Produkterneuerungen oder technischen Unterhaltsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- oder Kündigungsbestätigungen, verlorene Zugangsdaten usw. Liegt Sunvision hierbei eine Kontaktadresse vor, die seit der Bestellung des Kunden keine Gültigkeit mehr hat, ist Sunvision zu zusätzlichen Abfragen von Einträgen (durch Sunvision zur Verfügung gestellte Administrationsoberfläche, öffentliche WHOIS-Datenbank zu Domain-Namen o.ä.) berechtigt.

3.9 Vorzeitige Vertragsauflösung – Wünscht der Kunde trotz gültigem Vertrag die vorzeitige Vertragsauflösung und ist eine Zusammenarbeit aufgrund fehlender Unterstützung kundenseitig nicht mehr möglich, so kann Sunvision freiwillig gegen eine Entschädigung der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen. Sunvision kann entweder den effektiven Aufwand in Rechnung stellen oder insbesondere bei Festpreisen ohne detaillierte Stundenabrechnung eine pauschale Entschädigung verlangen. Die pauschale Entschädigung vom ursprünglichen Auftragsvolumen beträgt bis Projektstart 50%, im ersten Monat ab Projektstart 75% und danach 100%. Als Projektstart gilt jede Auftragsausführung seitens Sunvision.